KFW Gründung aus der Arbeitslosigkeit
Im Rahmen des KFW Programms „Gründung aus der Arbeitslosigkeit“ erhalten Existenzgründer einen Zuschuss zum Beratungshonorar in Höhe von 90%.
Diesen Zuschuss erhalten Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten.
Für weitere Informationen besuchen Sie die Internetpräsenz der KFW Bankengruppe.