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KFW Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Im Rahmen des KFW Programms „Gründung aus der Arbeitslosigkeit“ erhalten Existenzgründer einen Zuschuss zum Beratungshonorar in Höhe von 90%.

Diesen Zuschuss erhalten Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten.

Für weitere Informationen besuchen Sie die Internetpräsenz der KFW Bankengruppe.

Ihr Erfolg im Internet

Starten Sie Ihre Selbstständigkeit mit Hilfe des World-Wide-Web, erreichen damit Ihre Zielgruppe und haben nur einen geringen Investionsbedarf, um Ihr neues Unternehmen auf die Beine zu stellen.

Bundesrat verlängert Neuregelungen im Insolvenzrecht

Aufgrund der weltweiten Finanzkrise wurde der Begriff der Überschuldung durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz im Herbst 2008 geändert.

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