Beim Verkauf von geerbtem Unternehmensvermögen wird Umsatzsteuer fällig
Montag, den 23.08.2010
Verkauft der Erbe eines Unternehmens, der selbst kein Unternehmer ist, Wirtschaftsgüter des verstorbenen Unternehmers aus dessen Unternehmensvermögen, ist dieser Vorgang umsatzsteuerpflichtig. Dies geht aus einem aktuellen Urteil (Az.: V R 24/07) des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.
Im konkreten Fall hatte eine Erbengemeinschaft ein Fahrzeug, das zum Unternehmensvermögen des Verstorbenen gehörte, verkauft. Das Finanzamt setzte für den Verkauf Umsatzsteuer fest.
Zu Recht, so der BFH. Zwar ende mit dem Tod des Unternehmers dessen Unternehmereigenschaft. Auch gehe die Unternehmereigenschaft des Verstorbenen nicht auf den (oder die) Erben über. Allerdings trete der Erbe als Rechtsnachfolger in die umsatzsteuerrechtlich noch nicht abgewickelten Rechtspositionen des Verstorbenen ein. Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Unternehmensvermögen wirke beim Erben als Gesamtrechtsnachfolger nach und sei somit bei ihm zu berücksichtigen, sodass es sich bei dem Verkauf der Wirtschaftsgüter um einen umsatzsteuerbaren Vorgang handele.
Quelle: Lexisnexis