Arbeitsschutz: Neue Verordnung zum Schutz vor künstlicher Strahlung in Kraft
Donnerstag, den 02.09.2010
Am 27.07.2010 sind diverse Neuerungen im Bereich des betrieblichen Arbeitsschutzes in Kraft getreten. Durch die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG werden erstmals Grenzwerte für künstliche optische Strahlung (z. B. UV- und Infrarot-Strahlung) festgelegt. Darüber hinaus wurden bestehende Regelungen im Bereich des Lärm- und Vibrationsschutzes sowie der Arbeitsstättenverordnung geändert.
In Deutschland gelten schon lange Vorschriften zum Schutz gegen Laserstrahlung (kohärente Strahlung). Mit der neuen Verordnung wurden jetzt auch Grenzwerte für andere Arten künstlicher optischer Strahlung (inkohärente Strahlung) eingeführt. Betroffen hiervon ist z. B. die UV-Strahlung beim Schweißen, die zu "verblitzten Augen" führen kann. Gefährdet sind laut Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) aber auch Beschäftigte an Hochöfen und Glasschmelzen sowie Mitarbeiter in der Druckfarbentrocknung oder bei der Prüfung von Werkstücken, die mit UV-Strahlung auf Haarrisse untersucht werden.
Details zu den neuen Regelungen können Sie in der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2006/25/EG zum Schutz der Arbeitnehmer vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen nachlesen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf den Internet-Seiten des Instituts für Arbeitsschutz der DGUV.
Quelle: Lexisnexis