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Schnellere Patentanmeldung durch Elektronische Schutzrechtsakte

Donnerstag, den 09.06.2011

Am 01.06.2011 hat das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die neue "elektronische Schutzrechtsakte" gestartet. Die Anmeldung von Patenten und Gebrauchsmustern wird fortan komplett elektronisch bearbeitet. Erfindungsreiche Existenzgründer können somit auf einen schnelleren und besseren Schutz ihrer Produkte bzw. Patente hoffen.

Für die Umstellung auf das neue elektronische System wurden bis zu 60 einzelne Geschäftsprozesse berücksichtigt - von der Anmeldung bis zur Publikation. Dies machte eine umfassende Umstellung der beteiligten Prüfarbeitsplätze erforderlich, sodass nunmehr alle 850 Prüfer und 350 weitere DPMA-Mitarbeiter auf die elektronische Schutzrechtsakte zugreifen können. Hierdurch verspricht sich die zur Einführung anwesende Bundesjustizministerin Leutheuser-Schnarrenberger eine deutlich vereinfachte und beschleunigte Patentanmeldung sowie eine effizientere und kundenfreundlichere Behörde. So bezeichnete sie die elektronische Schutzrechtsakte als einen Meilenstein für die digitale Aktenführung in einer deutschen Behörde.

Nähere Informationen zur elektronischen Schutzrechtsakte finden Sie im Internetangebot des Deutschen Patent- und Markenamtes.

 

 

 

Quelle: LexisNexis

 

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