Bundesrat verlängert Neuregelungen im Insolvenzrecht
Mittwoch, 7. Oktober 2009
Aufgrund der weltweiten Finanzkrise wurde der Begriff der Überschuldung durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz im Herbst 2008 geändert. Durch diese Regelung brauchen Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung derzeit keinen Insolvenzantrag stellen, wenn der Betrieb mit überwiegender Wahrscheinlichkeit mittelfristig wieder zahlungsfähig wird.
Durch den aktuellen Beschluss des Bundesrates wird diese sog. Fortführungsprognose nunmehr weiterhin bis zum 31.12.2013 als Maßstab dafür gelten, ob ein Insolvenzantrag gestellt werden muss oder nicht.