Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer auf dem Prüfstand
Donnerstag, den 04.03.2010
Seit Februar 2006 können sich Existenzgründer unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig gesetzlich gegen Arbeitslosigkeit versichern. Diese im § 28a SGB III festgelegte Regelung läuft zum Ende des Jahres aus. Ob die Regelung verlängert wird, wird momentan durch die Bundesregierung geprüft.
Laut aktuellen Angaben der Bundesregierung wurden im vergangenen Jahr 94.091 Anträge von Selbstständigen auf ein Versicherungspflichtverhältnis gestellt. Davon wurden 88.816 bewilligt. Im Jahr 2009 haben etwa 5.000 freiwillig versicherte Selbstständige Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen.
Ein Existenzgründer kann sich freiwillig gesetzlich gegen Arbeitslosigkeit versichern, wenn:
- die selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst,
- er innerhalb der letzten 24 Monate vor der Gründung mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden oder eine Entgeltersatzleistung (z. B. Arbeitslosengeld) bezogen hat und
- der Antrag innerhalb eines Monats nach Gründung gestellt wurde.
Quelle: KFW